Maklerprovision beim Verkauf: Was du zahlst und wofür
Von Sonja Winter, Immobilienmaklerin · Stand: November 2026
Jetzt wird's ein bissl heikel, weil ich selber Maklerin bin. Neutral bin ich also nicht. Aber genau deshalb weiß ich, was du verlangen darfst. Bei Kaufpreisen über 36.336,42 € liegt die übliche Provision für Verkäufer bei 3 % plus 20 % Umsatzsteuer, und gezahlt wird erst, wenn verkauft ist.
Wie viel ist erlaubt?
Die Immobilienmaklerverordnung legt Höchstsätze fest. Für den Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks gilt:
| Kaufpreis | Höchstens |
|---|---|
| bis 36.336,42 € | 4 % plus USt |
| über 36.336,42 € | 3 % plus USt |
Das gilt, wenn auch der Käufer Provision zahlt, was in Österreich die Regel ist. Wird mit dem Käufer keine Provision vereinbart, darf die Verkäuferseite bis zum Doppelten zahlen. Vereinbart der Makler mit dem Käufer weniger als den Höchstsatz, darf er den Unterschied mit dir zusätzlich vereinbaren. Das muss aber im Vertrag stehen, automatisch passiert da nichts.
| Beispiel: Verkauf um 400.000 € | Euro |
|---|---|
| 3 % Provision | 12.000 |
| 20 % Umsatzsteuer darauf | 2.400 |
| Du zahlst | 14.400 |
Übrigens: Das Bestellerprinzip, von dem man so viel hört, gilt seit Juli 2023 nur bei Mietwohnungen. Beim Verkauf zahlen meistens beide Seiten.
Wann du zahlst
Erst, wenn der Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist und der Makler dazu beigetragen hat. Keine Vorauszahlung, keine Bearbeitungsgebühr. Wer Geld will, bevor überhaupt jemand gekauft hat, bei dem würd ich genau hinschauen.
Fällig ist die Provision mit dem Kaufvertrag, in der Praxis wird sie meist über den Notar oder Anwalt aus dem Kaufpreis bezahlt. Steuerlich kannst du sie beim 30-%-Satz der Immobilienertragsteuer übrigens nicht abziehen.
Wann du auch ohne Verkauf zahlen könntest
Das ist der Teil, den viele überlesen. Das Maklergesetz erlaubt, für bestimmte Fälle eine Zahlung auch ohne Vermittlungserfolg zu vereinbaren, höchstens in Höhe der Provision. Zum Beispiel, wenn du kurz vor Abschluss ohne guten Grund absagst, obwohl der Käufer alles erfüllt. Bei einem Alleinvermittlungsauftrag kommen weitere Fälle dazu, etwa wenn du in der Laufzeit über einen anderen Makler verkaufst.
Gilt aber nur, wenn es im Vertrag steht. Lies diese Stelle also genau, bevor du unterschreibst. Ein guter Makler erklärt dir das gern. Wenn einer ausweicht, merk dir das.
Was du dafür bekommen solltest
- Eine Preiseinschätzung mit echten Verkaufspreisen aus deiner Gegend, die man dir erklären kann. Bei mir kommt die, sobald wir den Vermittlungsauftrag unterschrieben haben.
- Unterlagen, Energieausweis, gute Fotos und ein ehrliches Inserat.
- Besichtigungen nur mit Leuten, deren Finanzierung geprüft ist.
- Begleitung durch Kaufanbot, Kaufvertrag und Übergabe.
- Vor der Unterschrift eine schriftliche Übersicht über alle Kosten. Die muss dir ein Makler als Verbraucher geben.
Und noch was: Die Gewerbeberechtigung jedes Maklers prüfst du in einer Minute selbst im GISA, dem offiziellen Verzeichnis aller Gewerbe in Österreich.
Häufige Fragen
Wie viel Provision zahlt der Verkäufer in Österreich?
Üblich sind 3 % des Kaufpreises plus 20 % Umsatzsteuer, das ist bei Kaufpreisen über 36.336,42 € der Höchstsatz, wenn auch der Käufer Provision zahlt. Bei 400.000 € sind das 14.400 €.
Muss ich Provision zahlen, wenn nicht verkauft wird?
Grundsätzlich nein. Nur in den Fällen, die das Maklergesetz erlaubt und die im Vertrag ausdrücklich vereinbart sind, zum Beispiel wenn du ohne guten Grund kurz vor Abschluss absagst.
Gilt das Bestellerprinzip auch beim Verkauf?
Nein. Das Bestellerprinzip gilt seit Juli 2023 nur für Mietwohnungen. Beim Kauf zahlen meistens Käufer und Verkäufer jeweils Provision.
Kann ich die Provision verhandeln?
Ja, die Höchstsätze sind Obergrenzen, keine Pflicht. Was am Ende gilt, steht im Vermittlungsauftrag.
Wann wird die Provision fällig?
Wenn der Kaufvertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Bezahlt wird meist über den Notar oder Anwalt aus dem Kaufpreis.

Du willst wissen, was ein Verkauf mit mir kostet?
Ruf mich an oder schreib mir. Was die Provision bei mir ausmacht und was ich dafür mache, bekommst du schriftlich, bevor du irgendwas unterschreibst. Das Erstgespräch ist kostenlos.
Erstgespräch anfragen Anrufen: 0650 968 58 18 WhatsApp schreibenPasst dazu
- Alleinvermittlungsauftrag: was du da unterschreibst
- Was bleibt mir vom Verkauf? Der Netto-Rechner
- Immobilienertragsteuer: was du beim Verkauf wirklich zahlst
- So arbeite ich, Schritt für Schritt
Quellen
- §§ 12, 15 und 16 Immobilienmaklerverordnung (Höchstbeträge, einseitige Provision, Wert), RIS
- §§ 6, 7, 15 Maklergesetz (Provisionsanspruch, Fälligkeit, Leistung ohne Vermittlungserfolg), RIS
- § 30b Konsumentenschutzgesetz (Informationspflichten des Immobilienmaklers), RIS
- Gewerbeinformationssystem Austria: gisa.gv.at
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Deinen Fall rechnet dir eine Steuerberaterin, der Notar oder ein Anwalt verbindlich aus.