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Der Vertrag mit dem Makler

Alleinvermittlungsauftrag: was du da unterschreibst

Von Sonja Winter, Immobilienmaklerin · Stand: November 2026

Ich empfehle meist einen Alleinauftrag, weil ich dann Zeit und Geld in dein Haus stecken kann. Er bindet dich aber. Für eine vereinbarte Zeit verkaufst du nur über mich, und es gibt Fälle, in denen du auch ohne Verkauf zahlen müsstest. Das solltest du wissen, bevor du unterschreibst, bei mir genauso wie bei jedem anderen Makler.

Was ein Alleinvermittlungsauftrag ist

Du verpflichtest dich, für den Verkauf keinen anderen Makler zu beauftragen. Der Makler verpflichtet sich dafür, sich nach Kräften um den Verkauf zu bemühen. Er muss also wirklich arbeiten, nicht nur abwarten.

Der Vorteil für dich: Ein Makler, der weiß, dass er nicht umsonst arbeitet, investiert in Fotos, Inserate auf den großen Portalen und viele Besichtigungen. Und dein Haus taucht nicht bei drei Maklern zu drei verschiedenen Preisen auf. Das schreckt Käufer ab, weil es nach Ladenhüter aussieht.

Wie lange er läuft

Höchstens sechs Monate, wenn du als Privatperson eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder einen Baugrund dafür verkaufst. Länger darf er nur sein, wenn besondere Umstände den Verkauf wesentlich erschweren, und das muss begründet sein. Auch jede Verlängerung muss befristet sein. Ein Vertrag ohne Ende ist nicht zulässig.

Wann du auch ohne Verkauf zahlen müsstest

Das ist die Stelle im Vertrag, die du wirklich lesen solltest. Beim Alleinvermittlungsauftrag darf zusätzlich vereinbart werden, dass du höchstens eine Provision zahlst, wenn:

Gilt nur, wenn es so im Vertrag steht. Ein guter Makler erklärt dir das gern. Wenn einer ausweicht, merk dir das.

Du kannst zurücktreten, wenn du daheim unterschrieben hast

Hast du den Maklervertrag als Privatperson bei dir zu Hause unterschrieben, im Beisein des Maklers, hast du in der Regel 14 Tage Zeit, ohne Grund zurückzutreten. Darüber muss dich der Makler belehren. Tut er das nicht, verlängert sich die Frist um bis zu zwölf Monate.

Soll er schon in diesen 14 Tagen anfangen, musst du das ausdrücklich verlangen, und zwar schriftlich, etwa per Mail. Trittst du danach trotzdem zurück, kann für die schon geleistete Arbeit ein anteiliges Entgelt fällig werden. Das ist kein Trick, sondern Gesetz, und für dich eine gute Absicherung.

Vor der Unterschrift: fünf Fragen

  1. Wie lange läuft der Auftrag (bei Privatverkäufern meist höchstens sechs Monate), und wie verlängert er sich?
  2. Wie hoch ist die Provision, und was ist da alles drin?
  3. In welchen Fällen müsste ich ohne Verkauf zahlen?
  4. Was genau machst du in den ersten Wochen? Fotos, Portale, Besichtigungen?
  5. Wie und wann kann ich vorzeitig raus, wenn es nicht passt?

Und lass dir die schriftliche Übersicht über alle Kosten geben. Die steht dir als Verbraucher zu.

Häufige Fragen

Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag?

Du verpflichtest dich, für den Verkauf keinen anderen Makler zu beauftragen. Dafür muss sich der Makler nach Kräften bemühen. Der Auftrag ist befristet.

Wie lange darf ein Alleinvermittlungsauftrag laufen?

Wenn du als Privatperson eine Wohnung, ein Einfamilienhaus oder einen Baugrund dafür verkaufst, höchstens sechs Monate. Länger nur bei besonderen Umständen, die den Verkauf wesentlich erschweren.

Muss ich zahlen, wenn ich privat verkaufe?

Nur wenn es im Vertrag ausdrücklich vereinbart ist. Beim Alleinvermittlungsauftrag ist das für einen Verkauf in der Laufzeit erlaubt, höchstens in Höhe der Provision.

Kann ich vom Maklervertrag zurücktreten?

Hast du ihn als Privatperson zu Hause im Beisein des Maklers unterschrieben, meist ja, binnen 14 Tagen ohne Grund. Sonst gilt, was im Vertrag zur Kündigung steht.

Lohnt sich ein Alleinauftrag für mich als Verkäufer?

Oft ja, weil der Makler dann mehr in Fotos, Inserate und Besichtigungen investiert und dein Haus nicht zu verschiedenen Preisen auftaucht. Er bindet dich aber, also schau dir Laufzeit und Kostenklauseln genau an.

Porträt von Sonja Winter

Du willst meinen Vertrag vorher in Ruhe lesen?

Gern. Den Vertrag liest du in Ruhe, bevor du unterschreibst, und wir gehen jede Frage gemeinsam durch. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Erstgespräch anfragen Anrufen: 0650 968 58 18

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Quellen

Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Deinen Fall rechnet dir eine Steuerberaterin, der Notar oder ein Anwalt verbindlich aus.

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