Kaufanbot unterschrieben: Kommst du noch raus?
Von Sonja Winter, Immobilienmaklerin · Stand: November 2026
Ein Kaufanbot ist kein unverbindliches Interesse. Nimmt der Verkäufer es an, ist der Kauf in aller Regel fix, auch ohne Notar. Es gibt aber ein paar Fälle, in denen du trotzdem zurücktreten kannst. Und es gibt einen Satz, der dich vor der Unterschrift schützt.
Warum das Anbot so verbindlich ist
Mit dem Kaufanbot bietest du schriftlich an, die Wohnung oder das Haus zu einem bestimmten Preis zu kaufen. Bis zum Ende der Frist, die im Anbot steht, bist du daran gebunden. Nimmt der Verkäufer innerhalb dieser Frist an, ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Der Notar oder Anwalt schreibt das danach nur noch in Vertragsform.
Wann du trotzdem zurücktreten kannst
- Am Tag der ersten Besichtigung unterschrieben: Hast du als Privatperson am selben Tag unterschrieben, an dem du die Wohnung oder das Haus zum ersten Mal gesehen hast, und brauchst du es dringend zum Wohnen, für dich oder nahe Angehörige, kannst du binnen einer Woche zurücktreten, auch wenn du direkt von einer Privatperson kaufst. Die Woche beginnt erst, wenn du eine Kopie deines Anbots und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht bekommen hast. Spätestens einen Monat nach der ersten Besichtigung ist das Recht aber vorbei.
- Etwas Wichtiges tritt nicht ein: Hat dir ein Unternehmer, etwa ein Bauträger, zugesagt, dass zum Beispiel eine Förderung oder ein Kredit wahrscheinlich klappt, und klappt es dann nicht, kannst du unter Umständen binnen einer Woche zurücktreten. Das gilt aber nur gegenüber Unternehmern, nicht wenn du von einer Privatperson kaufst.
- Ein Vorbehalt im Anbot greift: Steht im Anbot ein Finanzierungsvorbehalt und die Bank sagt Nein, ist das Anbot hinfällig. Das ist der wichtigste Schutz für dich, und ihn hast du selbst in der Hand.
Ein allgemeines 14-tägiges Rücktrittsrecht, wie man es vom Online-Einkauf kennt, gibt es beim Immobilienkauf nicht.
Der Satz, der dich schützt
Schreib einen Finanzierungsvorbehalt ins Anbot: dass es nur gilt, wenn deine Bank die Finanzierung bis zu einem bestimmten Datum zusagt. Für Verkäufer ist das fair, solange die Frist kurz ist, zum Beispiel zwei bis drei Wochen. Und geh am besten schon vorher mit einer Finanzierungsbestätigung deiner Bank zur Besichtigung. Dann bist du für Verkäufer der attraktivere Käufer.
Was ein Rücktritt ohne Grund kosten kann
Ziehst du dich zurück, ohne dass einer dieser Fälle vorliegt, ist das ein Vertragsbruch. Der Verkäufer kann auf Erfüllung bestehen oder Schadenersatz verlangen, etwa wenn er danach billiger verkaufen muss. Und hast du mit einem Makler vereinbart, dass er auch dann Provision bekommt, wenn der Kauf an dir scheitert, kann auch das teuer werden. Lass dich in so einer Lage von einem Anwalt beraten, bevor du irgendwas schreibst.
Bevor du unterschreibst
- Steht der Preis drin, über den ihr geredet habt?
- Wie lange bist du gebunden? Kürzer ist für dich besser.
- Ist der Finanzierungsvorbehalt drin, mit Datum?
- Was wird mitverkauft, etwa Küche oder Möbel, und wann ist die Übergabe?
- Wer schreibt den Kaufvertrag, und wer zahlt ihn?
Häufige Fragen
Ist ein Kaufanbot für eine Wohnung verbindlich?
Ja. Bis zum Ende der Frist im Anbot bist du gebunden. Nimmt der Verkäufer rechtzeitig an, ist der Kaufvertrag zustande gekommen, auch ohne Notar.
Kann ich ein Kaufanbot zurückziehen?
Nur in bestimmten Fällen: wenn du als Privatperson am Tag der ersten Besichtigung für dringenden Wohnbedarf unterschrieben hast (binnen einer Woche), bei einem greifenden Vorbehalt wie dem Finanzierungsvorbehalt oder unter Umständen, wenn ein Unternehmer zugesagte Umstände nicht eintreten.
Gibt es beim Wohnungskauf 14 Tage Rücktrittsrecht?
Nein. Das 14-tägige Rücktrittsrecht für Fern- und Auswärtsgeschäfte gilt für den Kauf von Immobilien nicht.
Was ist ein Finanzierungsvorbehalt?
Ein Satz im Anbot, dass es nur gilt, wenn deine Bank die Finanzierung bis zu einem bestimmten Datum zusagt. Sagt sie Nein, bist du nicht gebunden.
Was passiert, wenn ich ohne Grund zurücktrete?
Das ist ein Vertragsbruch. Der Verkäufer kann auf dem Kauf bestehen oder Schadenersatz verlangen. Lass dich vorher von einem Anwalt beraten.

Du willst ein Anbot legen und bist unsicher?
Ruf mich an, wenn es um eines meiner Objekte geht. Ich erklär dir jede Zeile im Anbot, bevor du unterschreibst. Für die rechtliche Prüfung ist ein Anwalt oder Notar zuständig.
Erstgespräch anfragen Anrufen: 0650 968 58 18 WhatsApp schreibenPasst dazu
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Quellen
- § 30a Konsumentenschutzgesetz (Rücktritt bei Erklärung am Tag der ersten Besichtigung), § 3a KSchG (Rücktritt, wenn zugesagte Umstände nicht eintreten), RIS
- § 1 Abs 2 Z 6 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (keine Anwendung auf Verträge über Immobilien), RIS
- §§ 862, 862a ABGB (Angebot und Annahme, Bindungsfrist), RIS
Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Deinen Fall rechnet dir eine Steuerberaterin, der Notar oder ein Anwalt verbindlich aus.