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Erben und verkaufen

Haus geerbt: verkaufen oder behalten?

Von Sonja Winter, Immobilienmaklerin · Stand: November 2026

Oft hängen an so einem Haus Jahrzehnte. Trotzdem musst du irgendwann entscheiden, was damit passiert. Die gute Nachricht zuerst: Eine Erbschaftssteuer gibt es in Österreich seit 2008 nicht mehr. Beim Erben fällt aber Grunderwerbsteuer an, und wenn du verkaufst, meistens Immobilienertragsteuer. Für die zählt, wann der Verstorbene gekauft hat, nicht wann du geerbt hast. Verkaufen kannst du in der Regel, sobald dir das Erbe vom Gericht übertragen ist (Einantwortung). Und erbt ihr zu mehreren, müssen alle zustimmen.

Was das Erben selbst kostet

Wer eine Immobilie erbt, zahlt Grunderwerbsteuer, allerdings nach einem Stufentarif auf den Grundstückswert und nicht auf einen Kaufpreis:

Teil des GrundstückswertsSteuersatz
die ersten 250.000 €0,5 %
die nächsten 150.000 €2 %
alles darüber3,5 %

Bei einem Grundstückswert von 350.000 € sind das 1.250 € plus 2.000 €, also 3.250 €. Dazu kommt die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch, die im engen Familienkreis von einem begünstigten Wert berechnet wird. Beides rechnet der Notar im Verlassenschaftsverfahren aus.

Wann du verkaufen darfst

Nach dem Todesfall führt ein Notar als Gerichtskommissär das Verlassenschaftsverfahren. Erst mit der Einantwortung wird das Erbe den Erben übertragen. Ab dann könnt ihr verkaufen. Ein Verkauf schon während des Verfahrens ist möglich: Dann verkauft die Verlassenschaft, vertreten durch die Erben gemeinsam, und das Gericht muss den Verkauf genehmigen. Das dauert entsprechend. Frag den Notar, wie weit ihr seid, bevor du mit Interessenten redest.

Bis zum Verkauf trägst du die Kosten: Betriebskosten, Heizung im Winter, Versicherung. Steht das Haus leer, sag es deiner Gebäudeversicherung. Viele Polizzen haben eigene Regeln für leerstehende Häuser.

Ihr habt zu mehreren geerbt

Gehört die Immobilie mehreren Erben, müssen alle dem Verkauf zustimmen. Am besten legt ihr vorher schriftlich fest, zu welchem Mindestpreis verkauft wird und wie der Erlös aufgeteilt wird. Will einer nicht verkaufen, kann er die anderen auszahlen. Klappt gar keine Einigung, kann jeder Miteigentümer beim Gericht die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen (Teilungsklage), allerdings nicht zur Unzeit oder zum Nachteil der anderen. Das dauert und kostet, und am Ende wird oft versteigert, meist unter dem Wert, der bei einem normalen Verkauf drin wäre.

Geschwister auszahlen: wie viel?

Will einer von euch das Haus behalten, zahlt er die anderen aus. Grundlage ist der Wert des Hauses, aufgeteilt nach euren Erbteilen. Erben drei Geschwister zu gleichen Teilen ein Haus, das 450.000 € wert ist, steht jedem ein Drittel zu, also 150.000 €. Wer übernimmt, zahlt den beiden anderen zusammen 300.000 €. Offene Kredite oder Kosten der Verlassenschaft werden vorher abgezogen.

Der heikle Punkt ist der Wert. Wer übernimmt, will ihn niedrig, wer ausgezahlt wird, hoch. Einigt ihr euch nicht, hilft ein Gutachten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen, das alle akzeptieren. Und wer übernimmt, braucht meist eine Finanzierung. Das sollte vorher mit der Bank geklärt sein. Weil Geschwister steuerlich zur Familie zählen, gilt für die Übernahme in der Regel der günstige Stufentarif der Grunderwerbsteuer, auch wenn du auszahlst. Ob ihr das noch im Verlassenschaftsverfahren oder erst danach regelt, macht trotzdem einen Unterschied. Das rechnet der Notar.

Die Steuer beim Verkauf

Verkaufst du die geerbte Immobilie, fällt meistens Immobilienertragsteuer an. Dabei trittst du steuerlich in die Fußstapfen des Verstorbenen: Es zählen sein Kaufdatum und sein Kaufpreis.

Beispiel: Elternhaus, gekauft 1985, geerbt, Verkauf um 380.000 €Euro
Verkauf noch 2026 (4,2 %)15.960
Verkauf ab 1. Jänner 2027 (6 %)22.800
Unterschied6.840

Vereinfachtes Beispiel ohne Umwidmung. Es zählt, wann der Kaufvertrag zustande kommt, nicht die Grundbucheintragung.

Hat der Verstorbene das Haus selbst gebaut, hilft dir das nicht: Die Herstellerbefreiung gilt nur für den, der selbst gebaut hat, und geht nicht auf Erben über. Wurde das Grundstück nach 1987 in Bauland umgewidmet, gelten höhere Pauschalsätze. Alles Weitere zur Steuer steht unter Immobilienertragsteuer.

Verkaufen oder behalten?

Das ist keine reine Rechenfrage. Drei Fragen helfen beim Entscheiden:

Diese Unterlagen brauchst du

Alles zum Abhaken steht in der Unterlagen-Checkliste.

Häufige Fragen

Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?

Nein, die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist seit August 2008 abgeschafft. Beim Erben einer Immobilie fällt aber Grunderwerbsteuer nach dem Stufentarif an, dazu die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch.

Wann darf ich ein geerbtes Haus verkaufen?

In der Regel nach der Einantwortung, also wenn das Gericht das Erbe übertragen hat. Vorher geht ein Verkauf nur mit Genehmigung des Verlassenschaftsgerichts.

Wie viel muss ich meinen Geschwistern zahlen, wenn ich das Haus übernehme?

Ihren Anteil am Wert des Hauses nach den Erbteilen, nach Abzug offener Kredite und Kosten. Bei drei gleichen Teilen und 450.000 € Wert zahlst du den beiden anderen zusammen 300.000 €. Bei Uneinigkeit über den Wert hilft ein Gutachten.

Was, wenn ein Miterbe nicht verkaufen will?

Er kann die anderen auszahlen. Gibt es keine Einigung, kann jeder Miteigentümer die Aufhebung der Gemeinschaft bei Gericht verlangen. Das dauert und endet oft mit einer Versteigerung unter dem Marktwert.

Muss ich Steuer zahlen, wenn ich ein geerbtes Haus verkaufe?

Meistens ja, Immobilienertragsteuer. Es zählt, wann der Verstorbene gekauft hat. Bei Kauf vor dem 31. März 2002 sind es meist pauschal 4,2 % vom Verkaufspreis, bei Verkäufen ab 2027 6 %.

Zählt die Wohnzeit meiner Eltern für die Hauptwohnsitzbefreiung?

Allein nicht. Die Befreiung hängt an deinem eigenen Hauptwohnsitz. Sicher geht sie, wenn du selbst in den letzten zehn Jahren vor dem Verkauf mindestens fünf Jahre durchgehend dort gewohnt hast. Hast du schon seit dem ursprünglichen Kauf mit dort gelebt, kann auch die Zwei-Jahres-Regel greifen.

Porträt von Sonja Winter

Du hast geerbt und weißt noch nicht, wie es weitergeht?

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Quellen

Stand: November 2026. Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Deinen Fall rechnet dir eine Steuerberaterin, der Notar oder ein Anwalt verbindlich aus.

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